Altauto & Entsorgung

Autos auf Schrottplatz Fahrzeuge die nicht mehr benötigt werden, also in der Regel Unfallwagen und Altfahrzeuge, müssen in Deutschland bei einer zertifizierten Autorücknahmestelle abgeben werden.
Sprechen Sie uns einfach an, ob Sie für Ihren „Alten“ noch etwas erhalten oder ob die Annahme gebührenpflichtig ist (Alter und Zustand sind relevant). 

So läuft die Autoverwertung ab

Die Autoverwertung beginnt indem zunächst die noch verwertbaren Autoteile ausgebaut werden. Das sind funktionsfähige Teile die noch als Ersatzteile verwendet werden können und für die eine Nachfrage besteht, zum Beispiel weil der Hersteller selbst keine Ersatzteile mehr fertigt. Das Ausschlachten von Fahrzeugen ist dabei nur zertifizierten Verwertungsbetrieben gestattet.

Anschließend kann die Demontage des Fahrzeugs beginnen. Zunächst wird das Fahrzeug  trockengelegt, also alle Restflüssigkeiten wie Öl, Benzin, Wasser und Bremsflüssigkeit abgelassen. Diese Restflüssigkeiten werden in Spezialbehältern gesammelt und von einem ebenfalls zertifizierten Fachbetrieb verwertet bzw. umweltgerecht entsorgt.

Das Auto selbst wird dann in einer Autopresse zusammengepresst, damit es leichter zu transportieren ist. Anschließend werden die gepressten Autowracks in einen Recycling-Betrieb geliefert und dort  zerkleinert. Danach werden aus dem geschredderten Material drei Kernkomponenten gewonnen: Metall, Plastik und Stoffflusen.
 
Ein durchschnittliches Auto besteht zu 65 Prozent des Gewichts aus Stahl und Eisen. Deshalb ist Autoschrott auch immer sehr gefragt bei den Schrotthändlern und auf den Schrottplätzen. Einzelne Fahrzeuge können kostenfrei bei der Autoverwertung abgeben werden. Viele Autoverwertungen bieten auch die – meist kostenlose – Abholung an, wenn das Auto nicht mehr fahrbar ist.

Auto stilllegen: So geht’s

Die Halter bzw. Eigentümer eines Fahrzeugs sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Altfahrzeuge an eine zertifizierte Rücknahmestelle zu übergeben. Andernfalls, etwa wenn das Auto einem Hobby-Mechaniker zum Ausschlachten überlassen wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die Rücknahmestelle wird dem Halter bzw. Eigentümer einen Verwertungsnachweis ausstellen, sofern gewünscht. Dieser sollte bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorgelegt werden. Andernfalls muss man eine Verbleibserklärung abgeben, etwa wenn es sich um ein Sammlerstück handelt, das später wieder als Oldtimer zugelassen werden soll oder wenn das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland bleibt.
Grundsätzlich sind die Hersteller bzw. Importeure des Fahrzeugs zur Kostenlose Rücknahme bzw. Übernahme der Verschrottungskosten verpflichtet. Hierbei gilt, dass der Hersteller einen Verwertungsbetrieb benennen muss, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Wohnort des Halters entfernt liegen darf. Entscheidend für die kostenlose Rücknahme ist, dass das Auto nicht bereits ausgeschlachtet wurde. Es müssen noch alle wesentlichen Teile wie Motor, Karroserie, Fahrwerk und Katalysator vorhanden sein.

Die Autoverwertungsquote

Seit 2006 haben Verwertungsbetriebe eine Verwertungsquote von mindestens 85% des durchschnittlichen Gewichts der Altfahrzeuge zu erbringen. Bis 2015 soll die Verwertungsquote auf 95% gesteigert werden.
Um die Verwertung zu vereinfachen und die Umwelt zu schützen, sind seit 2003 Schwermetalle wie Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom in Fahrzeugen und Bauteilen.

Wir entsorgen Kraftfahrzeuge aller Hersteller

Bei uns können Sie Ihr Altfahrzeug, Ihren nicht mehr fahrtüchtigen oder verunfallten PKW umweltgerecht entsorgen lassen.

Je nach Alter, Modell und Zustand Ihres Fahrzeuges kann auch eine Vergütung drin sein.

Sollte eine Anlieferung Ihrerseits nicht möglich sein , dann kann auch eine Abholung erfolgen. Die Gebühr einfach telefonisch an fragen.
Als nach  § 5 Abs. 3 des Altfahrzeuggesetzes zertifizierter Demontagebetrieb sind wir berechtigt, Ihnen einen gültigen Verwertungsnachweis auszustellen.

Sprechen Sie uns an!

Unsere Zertifikate